Vereinszweck

§ 2 Satzungszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und überparteiliche Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung (AO). Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§52 Abs. 2 Nr. 22 AO).

1. Er hat zur Aufgabe
a) durch geeignete Maßnahmen die Bevölkerung für die Ortsinteressen zu gewinnen,
b) das kulturelle Leben im Stadtteil zu beleben und mitzugestalten,
c) zur Verschönerung des Stadtteils in enger Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen
Behörden beizutragen,
d) sich in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Organisationen für die Wahrnehmung der
Ortsinteressen einzusetzen.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen,
b) die Durchführung von Aktivitäten zur Ortsverschönerung,
c) die Förderung der Zusammenarbeit von örtlichen Vereinen und Institutionen,
d) Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Herausgabe einer kostenlosen Zeitschrift, Bereitstellen einer
Ausstellungsfläche oder Betreiben einer Webseite).

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Satzung

Die aktuelle Satzung wurde im Juni 2019 von der Mitgliederversammlung verabschiedet. 

Download der Satzung vom 30.06.2019